Willkommen auf der Seite für Adressen, Veranstaltungen und Berichte aus Einrichtungen auf anthroposophischer Grundlage im Raum Hamburg
Grund und Boden ist keine Ware
Interview mit Heidjer Reetz, Vorstandsmitglied von „Vivenda – leben und arbeiten in Stadt und Land“
Wem gehört der Grund und Boden? Kann er eigentlich überhaupt jemandem gehören? In unserer Gesellschaftsordnung wird Grund und Boden wie ein wirtschaftliches Produkt gehandelt, aber niemand hat dafür eine Leistung erbracht. Es gibt dafür einen Markt, und der führt zu gesellschaftlichen Missständen – Spekulationen, überteuerten Wohnungen etc. Welchen Umgang mit Recht und Kapital bräuchten wir, damit sich alle Menschen auf angemessene Weise organisieren könnten, um für sich einen erstrebenswerten Wohnraum zu schaffen? Der Verein VIVENDA zeigt dafür Modelle auf.
Interviewpartner: Heidjer Reetz ist seit 1994 Vorstandsmitglied im Verein Vivenda. Er arbeitet in der Energietechnik und versorgt 200 Haushalte mit Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung.
Dieses Interview ist eine erweiterte Fassung von dem in der print-Ausgabe
Christine Pflug: In allen Medien wird in den letzten Jahren viel über Wohnprojekte publiziert. „Die Zeit“ vom 4. Juli 2019 bringt einen groß aufgemachten Leitartikel: „Familie, aber anders“. Gegenseitige Unterstützung, soziale Anbindung, generationsübergreifendes Wohnen, Eigenverantwortung werden als wichtige soziale Bedürfnisse erkannt, deren Vernachlässigung verheerende soziale Folgen hat. Bei Vivenda werden diese Bedürfnisse befriedigt auf der Grundlage des Freikaufs von Grund und Boden. Wie ist das zu verstehen?
Heidjer Reetz: Die Erfüllung der Bedürfnisse im wohnwirtschaftlichen Bereich ist am nachhaltigsten möglich, wenn der oder die verantwortlichen Eigentümer und die konkreten Wohnraumnutzer identisch sind. Diese Identität fordert und fördert Verantwortung und ermöglicht dadurch nachhaltige Selbstverwaltungsstrukturen. Das brauchen die Menschen in der Wohnwirtschaft heute. Sie wollen ja mündige und verantwortliche Menschen sein. Das käufliche Eigentum an Grund und Boden und die daraus resultierenden Kapitalinteressen und Kapitalmachenschaften verhindern diese Verantwortungsbereitschaft. Die Wohnraumfrage ist insofern primär ein rechtspolitisches Thema und erst sekundär ein wirtschaftspolitisches, wie man möglichst schnell möglichst viele Investoren zum Bau von möglichst viel Wohnraum bewegen kann und ähnliche politische Strategien.
C. P.: Was sind die Hintergründe für diesen neuen Umgang mit Eigentum und Kapital in der Wohnwirtschaft?
das soziale Bewusstsein, das sich ganzheitlich auf die Gesellschaft bezieht
Reetz: Das ist erstens das soziale Bewusstsein, das sich ganzheitlich auf die Gesellschaft bezieht. Dies geschieht durch die eigentumsrechtliche Eliminierung der Käuflichkeit von Grund und Boden. Das Recht und im Recht eben insbesondere das Eigentum prägen sowohl den Einzelnen, als auch die Gruppenprozesse, als auch die Gesellschaft in ganz entscheidender Weise. Zweitens ist es die Wohnform im Rahmen einer Rechtsträgerschaft. Die Wohnform ist immer eine sehr persönliche. Bei VIVENDA haben sich verschiedene Wohnformen realisiert, aber alle finden auf der gleichen Rechtsgrundlage und im gleichen Rechtsträger statt, eben auf der Grundlage der Unverkäuflichkeit von Grund und Boden in einem kleinen Verein.
C. P.: Welche Wohnformen habt ihr realisiert in eurem Verein?
Reetz: Derzeit haben wir fünf Projektgruppen im Verein: Einen Eigenheimbesitzer, eine Hausgemeinschaft mit zwei Familien und abgetrennten Wohnungen, eine studentische Zimmer-WG und ein Haus, das eine Kombination von Familienhaus und Studenten-WG ist. Da ich schon älter bin, beschäftige ich mich gerade mit der Form „Wohnen im Alter“, die wir noch nicht realisiert haben. Ich beginne gerade das Kapital dafür anzusammeln. Wir haben also vielfältige Wohnformen. Die Wohnformen werden immer durch die Menschen gestaltet, die wohnen, niemals durch den Verein als Rechtsträger.
C. P.: Warum praktiziert ihr diese Trennung zwischen den persönlich gestalteten Wohnformen und dem Verein als Rechtsträger?
Das umfassende soziale Bewusstsein ist ein Rechtsbewusstsein, das alle Menschen einschließt.
Reetz: Werden die persönlichen Bedürfnisse und die speziellen Gemeinschaftsformen in den Vordergrund gestellt, entsteht manchmal die Meinung, das soziale Problem wäre dadurch zu lösen, dass es einfach viele solcher Gemeinschaften gibt wie die eigene. Aber das soziale Problem ist vielmehr ein Problem des allgemeinen Rechtsbewusstseins als eines von besonderen Gruppen und persönlichem Fortkommen innerhalb von Gruppen. Das umfassende soziale Bewusstsein ist ein Rechtsbewusstsein, das alle Menschen einschließt. Die eigene persönliche und gemeinschaftliche Lage erscheinen auf diesem Hintergrund dann bildhaft gesprochen nur als besondere Blumen auf einer großen Wiese. Und welche Blume ist schon ein Vorbild für andere Blumen? Aber der richtige Umgang mit der Wiese, der ist wichtig. Er kommt allen Blumen zugute. Deshalb geht es sozial zuerst um die Rechtsgüter und der Boden ist eines der wichtigsten Rechtsgüter.
C. P.: Wie praktiziert ihr diese Unterscheidung und was für eine Bedeutung hat dann der Verein als Rechtsträger?
Reetz: Der Verein wacht über das richtige Eigentumsrecht, also über die Unverkäuflichkeit von Grund und Boden. Daraus folgt nun interessanterweise auch der richtige Umgang mit dem Kapital, das ja in der Wohnwirtschaft reichlich eingesetzt werden muss. Das käufliche, also das falsche Eigentum am Grund und Boden beschwört die falsche Kapitalbildung und damit extreme gesellschaftliche Verwerfungen und Probleme herauf.
C. P.: Und welche gesellschaftlichen Verwerfungen sind das?
eine soziale Lüge
Reetz: Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich mich auf eine Aussage Rudolf Steiners beziehen, die mich schon kurz nach der Schulzeit so getroffen hat, dass sie mich seither durch das Leben begleitet. Er sagte sinngemäß in einem Vortrag nach dem 1. Weltkrieg, ich glaube er heißt „Die Konsequenzen der Dreigliederung für Grund und Boden“: „Grund und Boden sind keine Ware. Werden sie doch zur Ware gemacht, wird die Lüge zur sozialen Struktur gemacht. Wer Grund und Boden kauft und verkauft, vollzieht eine soziale Lüge. Er führt die Lüge in das soziale Leben ein.“ Das ist eine ziemlich radikale und sehr erschütternde Aussage. Aber ist es nicht auch wirklich so? Wer mit dem Verkauf von Boden Geld macht, macht Geld mit etwas, das nicht auf seiner individuellen Leistung beruht. Er macht das Recht der Bodennutzung zur Ware. Wird das zur Struktur, sind ganz schnell in marktwirtschaftlich ausgefeilter Weise eine Menge Leute damit beschäftigt, den Grundstücksverkehr durch die Käuflichkeit von Grund und Boden zu managen. Die haben natürlich alle ein Interesse an steigenden Bodenpreise. Für die Steigerung eines Grundstückswertes wird aber überhaupt nichts geleistet. Wer dann Kasse macht, wie man das nennt, kann hinterher Geld ausgeben für seinen Konsum, ohne eine Leistung erbracht zu haben. Das ist sozial absolut zersetzend, denn dadurch schleicht sich ein falscher Egoismus in die Gesellschaft ein. Es wird unterschwellig normal, dass man ein Einkommen bekommt, ohne etwas zu leisten. Der richtige Egoismus beruht aber auf Leistung. Die kommt immer auch anderen zugute. „Soziale Lüge“ meint, jemand täuscht nur vor, er würde etwas leisten. Die Lüge täuscht ja. Und diese Täuschung wird Struktur: Ein Heer von Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Spekulanten und auch die vielen kleinen Leute, die ihre ererbten oder mühsam abgezahlten Häuser verkaufen, sind damit beschäftigt, die Täuschung und die hohen Bodenpreise immer weiter und weiter zu treiben.
C. P.: Aber wenn euer Verein den Boden kauft, dann beteiligt ihr euch ja an dieser Täuschung. Wie könnt ihr das verantworten?
Reetz: Das berührt die Frage: Gibt es ein richtiges Leben im falschen? Sie kann theoretisch oder praktisch beantwortet werden. Praktisch müssen wir tatsächlich in den falschen Apfel „Immobilienmarkt“ beißen, sonst könnten wir die wahre Idee der Unverkäuflichkeit von Grund und Boden nicht einmal modellhaft vorleben und umsetzen. Und was wäre eine Idee, wenn sie nicht praktisch würde?
C. P.: Wie sieht euer Modell denn konkret aus? Wie gestaltet ihr den Umgang mit Kapital in der Wohnwirtschaft? Oder wie denkst Du Dir den Umgang mit Kapital in der Wohnwirtschaft, wenn der Boden unverkäuflich wäre?
ein anonymer Marktmechanismus, der ein fatales Eigenleben gewonnen hat
Reetz: Das sind zwei Fragen. Ich beginne mal mit der zweiten: Wenn Menschen den Grund und Boden individuell nutzen, dann schließen sie ja andere von der Nutzung dieses Grundstückes aus. Das ist der allgemeine Grund für das, was im menschlichen Sinne Bodenrente genannt werden kann. Die Bodenrente entsteht in der Wohnwirtschaft dadurch, dass mit einer konkreten Nutzung der Ausschluss von anderen Menschen verbunden ist.
Heute wird dieser Ausschluss nicht unmittelbar im Bewusstsein dieses menschlichen Sachverhaltes geregelt, sondern dadurch dass der Boden selbst zur Ware gemacht wird. Dadurch realisiert sich die Bodenrente nicht mehr im Bewusstsein menschlicher Verhältnisse, sondern durch einen anonymen Marktmechanismus, der ein fatales Eigenleben gewonnen hat.
Wenn der Boden nicht mehr käuflich wäre, könnte er logischerweise auch nicht mehr kapitalisiert und als Anlagevermögen betrachtet werden. Dann würde auch nicht mehr der Boden an sich bezahlt, sondern die Bodennutzung. Diesen Unterschied zu sehen, ist der entscheidende Punkt. Hier muss ein Begriff gebildet werden, der die Rechtsprozesse von den Wirtschaftsprozessen unterscheidet. Es entsteht ein Bewusstsein, das die soziale Struktur in neuer Weise gliedern lernt. Der Boden als Rechtsgut bleibt vor der Kapitalisierung geschützt, das Eigentum wird auf die Dauer der individuellen Nutzung befristet. Ein Preis entsteht nur noch für die Nutzung und nicht mehr für den Boden. Dem einzelnen Menschen gibt das individuelle Nutzungseigentum am Boden selbstverständlich auch Schutz und Freiheit gegenüber Dritten wie die Juristen sagen.
C. P.: Und wie soll das dann gesellschaftlich funktionieren? Wie kommen dann die einzelnen Menschen zu ihrem Grundstück und zu ihrer Nutzung?
eine Finanzierungsquelle für das freie Geistesleben
Reetz: Der Preis für die Nutzung kann sich entweder marktmäßig bilden, oder er kann durch die Gebietskörperschaften, die Kommunen und Gemeinden festgelegt werden. Marktmäßig würde er sich bilden, wenn die Gebietskörperschaften z.B. Bauland erschließen und dann zur Nutzung anbieten, also nicht nach irgendwelchen Regeln zuteilen. Dann würden die Menschen, die bauen wollen, kommen und bieten, was sie für die Nutzung zahlen wollen. Diese Zahlung würde in Form einer jährlichen Zahlung erfolgen, also wie eine Pacht. Aber es wäre keine Pacht, weil der Boden ja kein Vermögenswert wäre. Diese neue oder wahre Form der Bodenrente in der Wohnwirtschaft würde überhaupt nicht irgendwelchen Eigentümern zufließen. Sie wäre stattdessen eine Finanzierungsquelle für das freie Geistesleben. Sie würde für die Ausbildung der jungen und die Absicherung der alten Menschen verwendet. Denn menschlich muss ja die mittlere Generation, die Jungen und die Alten finanzieren, weil die noch nicht oder nicht mehr arbeiten können. Da würde man unmittelbar sehen, wie richtiges Recht die Verhältnisse eben menschlich regelt und nicht nach den Wirtschaftsinteressen, die durch das falsche Eigentum entstehen.
Heute ist es so, dass viele Geldbesitzer ihr Geld in sicheren Immobilienwerten anlegen. Diese sogenannten Werte setzen sich aus den Bodenpreisen und den Baukosten der Häuser zusammen. Aus den in diesen Immobilien erzielten Mieten ziehen diese Anleger dann das heraus, was man heute die Bodenrente nennt.
Durch das befristete individuelle Verantwortungseigentum würde die Bodenrente in der Wohnwirtschaft etwas völlig anderes werden. Sie diente dem sozialen Leben gleichsam von Innen, anstatt es von außen durch Markt und Eigentum zu dirigieren und zu beherrschen.
Dass das Eigentum an Grund und Boden zu befristen ist auf die Zeit der Nutzung, ohne dass ein privater oder staatlicher Eigentümer mitgedacht wird, ist einer der zentralen und neuen rechtlichen Gedanken, die durch die Dreigliederungsbewegung nach 1919 ins Leben getreten sind. Jeder kann, wenn er den Boden nutzt, souverän verfügen und seine Freiheit bei der Gestaltung im Rahmen der Gesetze ausüben. Aber sein Eigentum am Boden und diese Verfügung enden, sobald er die Nutzung aufgibt.
Heute läuft das Eigentum unbefristet weiter. Man kann es vererben oder verkaufen oder einfach liegen lassen und warten bis es mehr Wert geworden ist, unabhängig davon, ob man es nutzt. Dadurch, dass Grund und Boden verkäuflich ist, entsteht ein Scheinmarkt, ein Markt, der kein Markt für Warenwerte ist, sondern auf dem es um die Durchsetzung von Rechten mit finanzieller Macht geht. Und dieser Markt erzeugt die gesellschaftlichen Verwerfungen. Er macht etwas zu einem Warenwert, was gar keine Ware ist. Dieses Etwas ist eben der Boden als Rechtsgut gedacht.
C. P.: Sind die meisten Menschen nicht meilenweit davon entfernt, so etwas überhaupt nur zu denken? Ist dieser Ansatz nicht gänzlich aus der Zeit?
Reetz: Das kann man in der Tat so sehen. Aber ich kann nicht sehen, wie wir anders aus dem heutigen Dilemma in der Wohnwirtschaft heraus kommen, als dadurch, dass wir uns grundsätzliche Gedanken machen und der Wahrheit dieser Gedanken zur Realität verhelfen. Nimm zum Beispiel die Spekulationen, die heute eine rechtlich durchaus erlaubte und von einigen Vertretern der ökonomischen Wissenschaft sogar glorifizierte Praxis im Grundstücksverkehr ist. Spekulationen führen dazu, dass die Wohnraumpreise viel extremer steigen, als es in der Knappheit von Wohnraum begründet läge. Das hat wieder ein ausuferndes gesetzliches Regelwerk zur Folge. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich in über 40§§ komplizierte Gesetze, wann eine Miete erhöht werden darf, wie der Kündigungsschutz zu beachten ist, wann fristlos gekündigt und geräumt werden darf, welche Rechte der Mieter hat, wie mit Kautionen zu verfahren ist usw. usw. Es ist ein „Gestrüpp“, das ein Heer von Rechtsanwälten beschäftigt. Es bilden sich gegensätzliche wirtschaftliche Interessensgruppen, was der Wirtschaft eigentlich wesensfremd ist. Die Mieter- und die Vermieterverbände, die Grundeigentümer und die Eigentumslosen streiten dauernd um die Veränderung dieser §§ zu ihren Gunsten und um politische Mehrheiten. Manchmal erlässt der Staat dann eine Mietpreisbremse. Dann heulen die Investoren auf. Manchmal gibt er Steuererleichterungen und erhöht das Wohngeldangebot. Dann wird eine Investitionswelle losgetreten. Bei der ist aber nicht sicher, ob sie dem Bedarf der Vielen oder nur einem Luxussegment für wenige dient. Dann gibt es wieder Sonderanreize für den sozialen Wohnungsbau, während gleichzeitig abertausende Wohnungen aus der Sozialbindung heraus fallen, obwohl ihre Erstellung vor einigen Jahren mit öffentlichen Geldern gefördert wurde. Pumpt der Staat dann kein Geld mehr in die Wohnwirtschaft, sackt das Investitionsvolumen sofort zusammen. Die Wohnwirtschaft ist das am meisten subventionierte Gebiet der Wirtschaft überhaupt. Riesige Summen fließen via Wohngeld, Steuer- und Abschreibungsmodellen in die Taschen von Eigentümern. Der mit öffentlichen Mitteln erstellte Wohnraum landet nach Ablauf einer Generation, nicht selten aber auch schon nach wenigen Jahren wieder auf den Markt. Das sind alles groteske Verwerfungen. Ihr gemeinsamer Ursprung in einem falschen Bodenrecht müsste heute viel mehr durchschaut und diskutiert werden.
Privateigentum und Staatseigentum sind eine Scheinalternative
C. P.: Hältst du die Möglichkeit, das Eigentum an Grund und Boden zu verstaatlichen grundsätzlich für falsch?
Reetz: Das heutige Eigentumsdenken pendelt zwischen Privateigentum und Staatseigentum. Das ist eine Scheinalternative. Dadurch wird die Erkenntnis verhindert, dass der Grund und Boden gar keine Ware ist. Stattdessen werden Eigentümer gegeneinander ausgespielt. Man muss aber vom Grund und Boden selbst ausgehen, wenn man das richtige Eigentum für den Boden erkennen will und nicht vom Gegensatz zwischen zwei Eigentümern. Wer als Mensch ein Grundstück nutzt, übernimmt eine konkrete Eigentumsverantwortung für dieses Stück Boden. Stellt er die Nutzung ein, endet diese Verantwortung und damit auch das Ausschlussrecht und die Verfügungsgewalt über den Grund und Boden. Daraus folgt, dass die Befristung des Eigentums das Entscheidende ist für den Grund und Boden und nicht der Austausch von Eigentümern. Dass Staats- und Privateigentum gegeneinander ausgespielt werden, ist auf jeden Fall immer schlecht für das individuelle Verantwortungsbewusstsein. Sowohl Privateigentümer, die auf die Rendite schauen, als auch die Vertreter des Staatseigentums werden nicht konkret verantwortlich. Der Staat erstellt Programme und die Privateigentümer schwören auf den Markt. Konkrete Verantwortung können am besten diejenigen Menschen tragen, die den Boden konkret nutzen. Und das würde in kleinen und größeren Gruppen auch funktionieren. Das zeigen solche Modelle wie Vivenda oder auch das Mietshäusersyndikat und übrigens auch die guten alten Genossenschaften, wenn sie sich aus dem Markt raus halten.
Zum Staatseigentum noch eine Bemerkung: In der DDR gab es witzigerweise eine negative Bodenrente: Die Nutzung von Wohnraum wurde nie kostendeckend kalkuliert und der Staat hat die Bodennutzung aus dem Staatshaushalt von 1950 bis 1980 permanent subventioniert. Die DDR hat tatsächlich mehr Wohnraum erstellt als die BRD, gemessen an der Bevölkerungszahl. In welcher Qualität ist wieder eine andere Frage. In der DDR-Verfassung stand, dass jeder Mensch das Recht auf eine Wohnung hat. Das ist natürlich absurd. Der Staat hat die Aufgabe, für ein richtiges Bodenrecht zu sorgen und nicht die Menschen durch Subventionen unselbständig zu machen. In dem Moment, wo der Staat sich das Eigentum aneignet, können sich die Menschen genauso wenig richtig organisieren und Selbstverwaltungseinheiten aufbauen, wie wenn der Markt die Preise macht. Ein Freund aus der Nähe von Rostock erzählte mir, wie die sogenannten Bau-Kombinate in der DDR die vorgefertigten Betonplatten, also den Rohstoff für die Plattenbauten vollverklinkert in Edelqualität zum Export in den Westen herstellen mussten, um dem Staat Devisen zu beschaffen. Gleichzeitig wurde die Qualität für die heimischen Platten immer schlechter, weil die Genossen in den Kombinaten den ihnen zugeteilten Zement lieber in die Westqualität steckten und bei der Ostqualität sparten, bis es buchstäblich knirschte.
kein Eigentum ist auch eine Illusion
C. P.: Wie kommen wir denn mit dem Eigentumsbewusstsein auf der gesellschaftlichen Ebene weiter?
Reetz: Es gibt drei Fallen beim Eigentum: Man denkt privateigentümlich und macht alles zum Vermögenswert und zur Marktware; oder man denkt staatseigentümlich und verursacht eine Glocke aus Bürokratie und Planung; oder man resigniert und sagt: Es wäre doch am besten, wenn es kein Eigentum gäbe. Letzteres ist auch eine Illusion, denn in dem Moment, wo ich ein Stück Boden nutze, schließe ich andere aus und das ist eben Eigentum. Das beginnt schon bei einem Zimmer, in dem eben nur ich wohne. Der konkrete Eigentumsgedanke für die Wohnwirtschaft ist: Ich bin ein Mensch mit einer befristeten Biografie auf der Erde. Deshalb brauche ich ein befristetes Nutzungseigentum für das Stück Boden, das ich nutze und auf dem ich dann ein Haus oder eine Wohnung entweder alleine für mich oder zusammen mit anderen zu verantworten habe. Das Haus und die Wohnung sind Wirtschaftsgüter. Die müssen gepflegt und erhalten werden. Das ist die wirtschaftliche Aufgabe.
Wenn ich mich für meine persönliche Lebensform mit anderen Menschen zusammen finde, mit denen ich auch gerne zusammen leben und arbeiten möchte, entstehen für diese Aufgabe sehr große Synergieeffekte beim Bauen, bei der Instandhalten, bei der Entschuldung und im sozialen Verkehr. Das Wohnen wird dadurch günstiger und attraktiver. Heute sehen die Menschen diese Synergieeffekte viel zu wenig, weil durch das unbefristete käufliche Privateigentum jeder in erster Linie an sich und seine Wohnung denkt, die er alleine finanziert und die er später vielleicht mit viel Gewinn wieder verkaufen kann. Der Singelhaushalt ist sozial gesehen ein ziemlich trauriges Ideal.
C. P.: Du sprichst vom befristeten Eigentum am Boden und von einer Wohnung oder einem Haus als Wirtschaftsgut. Was genau ist der Unterschied?
Bodennutzung und der Erwerb eines Hauses müssen zwei voneinander getrennte Rechtsakte werden
Reetz: Der Unterschied wird klar, wenn man trennen lernt zwischen dem Grund und Boden als einem allgemeinem Rechtsgut und dem Haus oder der Wohnung als einer wirtschaftlichen Leistung. Das Haus ist ein Vermögenswert, weil es mit wirtschaftlichen Leistungen erstellt wurde. Nehmen wir an, es kostet einschließlich der Erschließungsarbeiten am Grund und Boden 200.000 Euro. Dieser Wert wird mit jedem Jahr geringer. Er schreibt sich ab. Nach 100 Jahren ist das Haus nicht mehr viel wert. Der Boden selbst ist kein Vermögenswert. Er ist als Rechtsgut immer noch da genauso wie vor 100 Jahren.
Der Unterschied ist also, dass der Erwerb der Bodennutzung und der Erwerb eines Hauses zwei voneinander getrennte Akte werden müssen. Die Bodennutzung ist ein reiner Rechtsakt, der Erwerb des Hauses ist ein wirtschaftlicher Akt. Das ist zunächst zwar schwieriger zu denken, würde aber gesellschaftlich alles vereinfachen und zu klaren Verhältnissen führen. Vor allem würde es ein neues Bewusstsein ermöglichen gegenüber der Erde und der Bedeutung des Rechtslebens für die Gesellschaft.
C. P.: Kannst du an einem Beispiel deutlich machen, wie es in der Wohnwirtschaft heute nicht gut läuft und wie es sein sollte?
Reetz: Nehmen wir als Beispiel eine Gemeinde die Bauland erschließt. Eine vormals landwirtschaftlich genutzte Fläche wird für die Wohnwirtschaft umgewidmet. Zum einen gibt es nun die Erschließungsarbeiten, die sind wirtschaftlicher Art und werden auf die Quadratmeter umgelegt. Sie bilden einen Grundsockel in der künftigen Bodenrente. Zum anderen gibt es den Boden an sich, den Boden als Rechtsgut also. Heute läuft es so: War es ein landwirtschaftlich armer Boden, wurde er unter Landwirten vielleicht für 10 Euro pro Quadratmeter gehandelt. Durch die Umwandlung kostet der m² auf einmal 150 Euro, weil er von den Landwirten sofort an das allgemeine Bodenpreisniveau angepasst wird. Den ersten Reibach machen also die Landwirte gegenüber der Gemeinde. Jetzt kommen die ersten Käufer für die parzellierten Grundstücke. Gegenüber diesen Käufern kassiert die Gemeinde unter Umständen weitere Bodenwertsteigerungen. Vielleicht verkauft sie aber auch alle Grundstücke zusammen an einen oder mehrere Bauunternehmer, die dann bebauen und den Preis für den Boden noch einmal anheben, wenn es die Nachfrage so will.
In einer Gesellschaft, die den Boden nicht zur Ware macht, würden die Leute nicht den Boden kaufen, sondern eben nur die Nutzung erwerben. Wenn sie sich dabei Konkurrenz machen, also sich nicht zu sinnvollen Einheiten zusammenschließen, was sie es ja könnten, würde der Preis für die Nutzung, also die Bodenrente, steigen. Das wäre aber sozial gesehen nicht schlimm, denn erstens würde die Bodenrente ins Geistesleben fließen und zweitens würde das nicht bedeuten, dass der Boden teurer wird, sondern nur das einige Bodennutzer bereit sind, mehr zu zahlen als andere. Damit belasten sie nur sich selbst und nützen zugleich der Allgemeinheit.
C. P.: Und warum sollen sie überhaupt etwas zahlen?
Reetz: Zahlen müssen sie wegen der Erschließungskosten und wegen des sozialen Charakters der Bodenrente. Mehr zahlen müssen sie, wenn sie sich Konkurrenz machen und sich gegenseitig ausschließen. Zum Beispiel wenn jeder eine bevorzugte Südlage mit Aussicht will. Wenn sie sich zusammenschließen und eine Genossenschaft bilden, wäre für einen erschlossenen Grund und Boden die Bodenrente sehr gering. Aber die Gebietskörperschaft hätte dann das Recht, eine Art Sockelbetrag für die Bodenrente festzusetzen, eben weil die arbeitende Generation, die den Boden nutzt und wirtschaftlich leistungsfähig ist, gesellschaftlich die Kinder und die alten Menschen mitfinanzieren muss. Immer muss die Generation im mittleren Alter, zwischen 25 und 65 Jahren, die Generation, die in der Ausbildung ist und die Generation, die nicht mehr arbeitet, mitfinanzieren. In der Wohnwirtschaft wäre das der menschlich begriffene Zweck der Bodenrente. Erfüllt man diesen Zweck nicht durch die Bodenrente, muss das Geld irgendwie anders umgelagert werden. In der Wohnwirtschaft liegt die Erfüllung dieses Zweckes aber am nächsten. Durch die Nutzung des Bodens können ja Familien gegründet werden, die davon profitieren, dass Kindergärten, Schulen und Altersheime mit der Bodenrente gebaut werden. Die Bodenrente würde ins Geistesleben fließen für Erziehung und Bildung der jungen Generation, die sich gerade anschickt auf den Boden zu kommen und für die würdevolle Verabschiedung der alten Generation, die sich gerade anschickt, den irdischen Boden zu verlassen.
C. P.: In Eurem Verein Vivenda praktiziert Ihr das so, dass der Grund und Boden dem Verein gehört?!
Reetz: Bürgerlich-rechtlich müssen wir eine Eigentumsform haben. Eine kosmopolitisch gedachte Form wäre mir natürlich lieber. Aber die gibt es leider noch nicht. Als relativ kleine Gruppe ist der Verein die passende Form für uns, um Entscheidungen auf der Rechtsebene demokratisch zu praktizieren. Wir trennen dabei sehr bewusst die Geld- und die Rechtsprozesse. Das hat sich sowohl menschlich als auch ökonomisch als fruchtbar erwiesen. Wir haben zwar in den Projekten auch Privatdarlehen von Bewohnern oder von den Eltern von Bewohnern oder von ehemaligen Bewohnern. Aber unsere Geldgeber bilden kein Eigentum. Sie schließen mit dem Verein einen Darlehensvertrag ab. Wenn wir soziale Probleme haben, bleiben die ein menschliches Thema. Die Verträge und das Eigentum werden davon nicht berührt. Menschliche Probleme werden nicht über Eigentumsrechte und Geld ausgetragen. Ich habe Wohnprojekte erlebt, die diese Trennung nicht hatten und wunderbar gestartet sind mit den besten menschlichen Ideen und Vorsätzen. Dann gab es menschliche Probleme, die nicht menschlich gelöst werden konnten, sondern zu Trennungen führten. Diese Trennungen liefen über das Eigentum. Mitglieder der Gruppe stiegen aus der Eigentümergemeinschaft aus. Sie verkauften ihre Wohnungen meistbietend am Markt an beliebige andere Eigentümer, denen die ursprüngliche Gemeinschaft und ihre Ideen egal waren. Die im Projekt verbliebenen Menschen kriegten irgendeinen Käufer vor die Nase gesetzt, der an dieser Gemeinschaft kein ursprüngliches Interesse mehr hatte. Die Gemeinschaft zerfiel. Es werden in solchen Fällen meistens nur die menschlichen Haltungen und Eigenheiten verantwortlich gemacht. Selten wird die Vermischung von Recht und Wirtschaft hinterfragt.
Wenn es bei uns Probleme gibt mit Leuten, die Geld eingebracht haben, dann können diese ihr Darlehen kündigen. Dabei müssen sie sich an den Darlehensvertrag und die Kündigungsfristen halten. Das stellt nicht unsere Rechtsgrundlage und nicht die Ziele unserer Wohngemeinschaften in Frage.
C. P.: Wenn in Euren Projekten die Menschen mit dieser Grundhaltung und diesem politischen Bewusstsein einziehen – wie wirkt sich das auf das soziale Miteinander aus?
Reetz: Seit 1994 hatten wir noch keinen Leerstand, wir hatten noch keinen einzigen Rechtsstreit, und gegenüber unseren Darlehensgebern hatten wir noch keinen einzigen Zahlungsausfall. Das zeigt, dass es rechtlich und wirtschaftlich gut läuft. Das soziale Miteinander wird durch die Unverkäuflichkeit von Grund und Boden, also durch die wahre, von der Lüge befreite Rechtsgrundlage auf jeden Fall viel leichter. Das Miteinander und das Gruppenbewusstsein in Gruppen, die sich beständig erneuern und umgestalten, wenn Menschen ein- und ausziehen sind ein ungeheuer erkenntnisreicher Prozess auch in biografischer Hinsicht. Für junge Menschen, die ihre Ausbildung absolvieren, geben die Jahre in einem selbstverwalteten Wohnprojekt wichtige Erfahrungen für das ganze weitere Leben. Denkt man das menschliche Miteinander vom sozialen Ganzen, also von der wahren oder richtigen Rechtsgrundlage aus, ergibt sich die überraschende Erkenntnis, dass menschenkundlich gesehen eine Identität der Gesetzmäßigkeit des einzelnen Menschen und der Menschheit gegeben ist. Das möchte ich zum Schluss wenigsten andeuten: Die Gesetzmäßigkeit des Menschen kann in allgemeiner Form als das Zusammenspiel der Trinität von Leib – Seele – Geist angesprochen werden. Befreien wir den Grund und Boden, die Rohstoffe würden übrigens auch dazu gehören, eigentumsrechtlich von der Käuflichkeit und wirtschaftlich dadurch von den Marktmechanismen, können wir zu Recht sagen, dass wir damit beginnen, die Erde wie einen gemeinsamen Leib für die inkarnierte Menschheit zu behandeln und dann auch so anzuschauen. Das Rechtsleben hat ja im Gegensatz zum äußerst schnelllebigen Wirtschaftsleben eine sehr, sehr langsame, buchstäblich eine quälend langsame Entwicklungsgeschwindigkeit. Im Rechtsleben dauerte es bekanntlich viele Jahrhunderte, bis sich das Bewusstsein durchsetzte, dass der einzelne Mensch kein Sklave und keine Ware sein kann. Die letzte vollkommen abstruse rechtliche Figur, die das alte Machtdenken und die Vergangenheit konservieren wollte, war die Leibeigenschaft. Sie entstand tatsächlich erst in der Neuzeit im ausgehenden 17. Jahrhundert. Dann dauerte es wieder 200 Jahre bis diese Abstrusität, dass Menschen über Menschen durch Leibeigenschaft herrschen, verboten wurde. Heute herrschen Menschen über Menschen durch die Käuflichkeit von Grund und Boden. Früher hieß das „Gutsuntertänigkeit“. Die Herren sind heute allerdings keine Menschen mehr, sondern juristische Personen, die mit einer Profit- und Marktlogik ausgestattet operieren (GmbHs, Aktiengesellschaften usw.). Das macht die moderne Herrschaftsmacht so unangreifbar und so gefährlich.
Allmählich wird sich im Rechtsleben aber das menschheitliche Bewusstsein durchsetzen, dass die Erde unser menschheitlicher Leib ist. Die eingangs angesprochene Einheit von Eigentum und Nutzung und die Abwehr eigentumsrechtlicher Anmaßungen, welche die sozialen Prozesse von außen durch Marktmechanismen steuern wollen, sind ein extrem wichtiger Schritt auf diesem Weg. Wie sonst soll das Menschheitsbewusstsein positiv in die Realität kommen? Negativ ist es ja schon da. Alle merken allmählich, dass wir in einem Boot sitzen.
Aus dem auf die Erde bezogenen positiven Menschheitsbewusstsein wird für das soziale Miteinander in zwischenmenschlichen Beziehungen und in kleinen und größeren Gruppen eine ungeheure Bereicherung erwachsen. Was wir heute erleben als Wohnungsnot, als Mietpreisexplosion, als isolierte Einsamkeit beim Wohnen ist geistig gesehen nichts anderes als der Schatten, den ein gewaltiges Licht wirft. Jeder Mensch kann lernen, dieses Licht und durch dieses Licht auch sich selbst neu zu sehen.
Seit 1987 gibt es in Hamburg den Verein „Vivenda – leben und arbeiten in Stadt und Land“. Er ist derzeit Eigentümer von fünf Hausprojekten und praktiziert einen anderen Umgang mit dem Eigentum an Grund und Boden als derzeit üblich. Grund und Boden wird freigekauft und dann nicht mehr als Ware behandelt! Am Boden kann sich bei Vivenda niemand bereichern. Er ist in das befristete individuelle Verantwortungseigentum der Menschen gestellt, die auf ihm wohnen, leben und arbeiten.
Als kleine Gruppe lebt Vivenda den neuen Umgang mit Grund und Boden modellhaft vor: Der Verein bietet die Rechtsgrundlage, auf der das Eigentum demokratisch geregelt ist. Die wirtschaftliche Ebene wird gebildet von den Mitgliedern, die in persönlicher und freier Verantwortung die Nutzung ausüben. Der Verein versteht sich durch die Trennung dieser beiden Ebenen auch als gelebte Dreigliederung.
Die Internetseite www.vivenda-ev.org gibt einen kleinen Einblick. Hier wird auch der Solidarfonds zum Freikauf von Grund und Boden beschrieben.