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Verantwortungseigentum
ein Unternehmensmodell fürs 21. Jahrhundert
Artikel von Dr. Till Wagner, Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum
Sollte die Wirtschaft dem Menschen dienen oder der Mensch der Wirtschaft? Geht es primär um die Gewinne einzelner oder um das Wohlergehen aller? Sollte der Antrieb, Gewinne zu erwirtschaften, reiner Selbstzweck oder eher Mittel zum Zweck – nämlich dem eigentlichen Unternehmenszweck sein? Vielen ist deutlich, dass unsere Wirtschaft anders gestaltet werden muss, damit nicht „marktwirtschaftliche und damit freiheitliche Prinzipien ausgehöhlt werden“. Verantwortungseigentum kann ein passendes Instrument sein, Unternehmen in diesem Sinne auszurichten.
Dr. Till Wagner, Vorstand der Stiftung Verantwortungseigentum, studierte Wirtschaftswissenschaften und Philosophie und begleitet seit Jahren Unternehmen in Verantwortungseigentum. Er stellte die Grundsätze der Stiftung bei der Mitgliederversammlung der Gemeinnützigen Treuhandstelle Hamburg am 23.6.2020 vor.
Was haben eine führende Warenhaus- und Baumarkt-Kette, ein Bio-Lebensmittelhersteller, ein führendes Unternehmen der Optik-Industrie sowie eine Internet-Suchmaschine mit ökologischen Unternehmenszielen gemeinsam? Auf den ersten Blick nicht viel, außer dass es sich bei allen um sehr erfolgreiche deutsche Unternehmen handelt. Doch was Globus, Alnatura, Zeiss und Ecosia und mit ihnen rund 200 weitere große und kleinere deutsche Unternehmen miteinander verbindet, ist ihr Verständnis von Firmeneigentum. Sie alle haben eine Unternehmensform gewählt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum und selbst Fachleuten in Politik und Wirtschaft nur wenig bekannt ist: Verantwortungseigentum.
Dabei ist Verantwortungseigentum beileibe nichts Neues und kann auf eine etwa 130 Jahre alte Tradition in Deutschland zurückblicken. Eines der ersten Beispiele für diese Art Fimeneigentum in seiner modernen Form ist wie schon erwähnt das deutsche Technologieunternehmen „Zeiss“, gegründet 1846 von Carl Zeiss. Nach seinem Tod im Jahr 1888 rief der Miteigentümer und Jenaer Physikprofessor Ernst Abbe die Carl-Zeiss-Stiftung ins Leben, kaufte die verbliebenen Anteile der Zeiss-Erben und spendete das gesamte Unternehmen an die Stiftung. Er nutzte die Rechtsform der Stiftung und gestaltete diese so aus, dass sie Trägerin des Unternehmens wurde und seitdem sicherstellt, dass das Unternehmen nicht zum Zwecke individuellen Vermögenszuwachses verkauft werden kann und dass der Unternehmensgewinn entweder reinvestiert wird oder dem Gemeinwohl zugutekommt.
Was trieb Abbe zu dieser Entscheidung an, hätte er doch das Unternehmen auch zur eigenen Bereicherung verkaufen können? Der Wissenschaftler war allerdings der Ansicht, dass der Erfolg des Unternehmens und damit dessen Vermögen und Gewinne nicht ihm allein zustünden, sondern auch den Erkenntnissen und Erfindungen vieler Forscherinnen und Forscher vor ihm zu verdanken waren – und auch der Arbeitskraft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für ihn stand nicht das individuelle Eigentumsrecht, sondern der gesellschaftliche, wirtschaftliche Zweck des Unternehmens im Vordergrund. Und so sorgt die von ihm ins Leben gerufene Stiftungskonstruktion dafür, dass Sinn und Zweck von Zeiss immer die Grundlage aller unternehmerischer Entscheidungen darstellt.
Der Unternehmenszweck genießt Priorität vor grenzenloser Gewinnsteigerung.
Der Unternehmenszweck genießt Priorität vor grenzenloser Gewinnsteigerung: Dieser Grundsatz ist das Basisprinzip von dem, was heute als “Verantwortungseigentum” beschrieben werden kann – und was weltweit und auch in Deutschland wachsenden Zuspruch von Politik, Unternehmen und in der Bevölkerung erhält. Dabei wohnt der Orientierung wirtschaftlichen Tuns am Wohl der verschiedenen Interessengruppen, die an einer wirtschaftlichen Unternehmung immer beteiligt sind – Kund*innen, Mitarbeiter*innen, Gesellschaft, Umwelt, Politik, Marktwirtschaft – im Grunde eine zeitlose Aktualität inne. Denn sie knüpft an grundsätzliche Fragen an: Geht es primär um die Gewinne einzelner oder um das Wohlergehen aller? Sollte die Wirtschaft dem Menschen dienen oder der Mensch der Wirtschaft? Sollte der Antrieb, Gewinne zu erwirtschaften, reiner Selbstzweck oder eher Mittel zum Zweck – nämlich dem eigentlichen Unternehmenszweck sein?
Die in Europa vorherrschende soziale Marktwirtschaft ist heute einem Wettbewerb der Systeme ausgesetzt – zwischen chinesischem Staatskapitalismus und dem US-amerikanisch geprägten, vom Shareholder-Value getriebenen Kurzfrist-Kapitalismus. Das zerstörerische Potential des letzteren konnte nicht zuletzt in der Finanzkrise 2008 beobachtet werden. Zudem ist eine starke Tendenz zur Monopolisierung zu beobachten, nicht zuletzt auch im Zuge der Digitalisierung der Wirtschaft, siehe Amazon, Google, Facebook.
Der ungezügelte Finanzkapitalismus führt also am Ende zum Verlust von Freiheit.
Schon 2011 stellt die Studie The network of global corporate control (2011) fest, dass eine zu große Machtkonzentration in den Händen weniger, stark miteinander verflochtener und zum überwiegenden Teil im Finanzsektor tätigen Akteure zu einem systematischen Risiko für die globale Finanzstabilität führen kann. Laut der Studie besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass im Zuge dieser Machtkonzentration und Verflechtungen nicht allein durch ein „Too-big-to-fail“ („zu groß zum Scheitern“), sondern auch durch konzertierte Aktivitäten marktwirtschaftliche und damit freiheitliche Prinzipien ausgehöhlt und außer Kraft gesetzt werden. Der ungezügelte sowie mehr und mehr digitalisierte Finanzkapitalismus führt also am Ende zum Verlust von Freiheit.
Staatliche Regulierung kann eine Antwort sein. Doch sie ist sicher nicht immer die richtige. Kann eine freiheitliche Ordnung und Struktur aus sich heraus gestärkt werden, ist das vielleicht der vielversprechendere Lösungsansatz? Genau dazu kann Verantwortungseigentum beitragen: die soziale Marktwirtschaft zu stärken, Monopolbildung zu vermeiden und den Wettbewerb um unternehmerische Ideen, Konzepte und Lösungen zu gesellschaftlichen Themen zu sichern und anzutreiben.
Unternehmerische Nachhaltigkeit wird generationen-übergreifend sichergestellt.
Denn Verantwortungseigentum beschreibt eine Form von Eigentum an einem Unternehmen, bei der bestimmte Prinzipien dafür sorgen, dass unternehmerische Nachhaltigkeit generationenübergreifend sichergestellt werden kann und der Sinn und Zweck des Unternehmens höchste ökonomische Priorität genießen.
Dies kann bei gängigen Unternehmensformen wie der Aktiengesellschaft oder GmbH rechtlich nicht garantiert werden. Denn im deutschen Gesellschaftsrecht gilt ein Unternehmen als eine Sache, kann also jederzeit von seinen Eigentümern verkauft werden, auch zum persönlichen Vorteil – hier schließt sich der Kreis zu Ernst Abbe, der genau das für Zeiss vermeiden wollte.
Erstens die Selbstbestimmung des Unternehmens, zweitens die Bindung von Gewinnen und Vermögen an das Unternehmen
So folgen Unternehmen in Verantwortungseigentum zwei zentralen Prinzipien: Erstens die Selbstbestimmung des Unternehmens, zweitens die Bindung von Gewinnen und Vermögen an das Unternehmen, um dessen Zweck bestmöglich zu verwirklichen.
Die funktioniert, indem die Unternehmenseigentümer rechtlich verbindlich auf Gewinnausschüttungen und Vermögensanteile an ihrem Unternehmen verzichten. Erwirtschaftete Gewinne dienen primär dem Unternehmenszweck: Sie werden reinvestiert, zurückgelegt, für bessere Löhne genutzt oder gespendet, aber nicht ausgeschüttet. Gewinne sind also nie Selbstzweck, sondern immer Mittel zum Zweck und Saat für die Zukunft. Zudem kann das Unternehmen nicht zur persönlichen Bereicherung verkauft werden und somit sozusagen in “Fremdeigentum” geraten, zum Beispiel in die Hände eines Hedgefonds. Vermögensanteile verbleiben grundsätzlich im Unternehmen – und die Eigentümerschaft und die Kontrolle über das Unternehmen immer bei Menschen, die mit dem Unternehmen verbunden sind.
Da die Eigentümerinnen und Eigentümer des Unternehmens also nicht das Vermögen, sondern die Verantwortung für das Unternehmen halten, sind sie Verantwortungseigentümer. Die Kontrolle und Gestaltungsmacht geben sie jeweils an die nächste Generation von Verantwortungseigentümerinnen und -eigentümern weiter, während das Vermögen im Unternehmen bleibt. Darin ähneln sie Familienunternehmen – allerdings wird Verantwortungseigentum unabhängig von genetischer Verwandtschaft “vererbt”. So kann die Selbstständigkeit des Unternehmens auch familienunabhängig für die Zukunft gesichert werden.
Die Grafik zeigt: Diesen zentralen Wert der Selbstständigkeit haben Unternehmen in Verantwortungseigentum mit Familienunternehmen gemeinsam. Mit kapitalmarktorientierten Unternehmen hingegen teilen sie, dass das Eigentum am Unternehmen wie gerade beschrieben nicht familiengebunden ist. Umgekehrt hingegen ist am Kapitalmarkt die Selbstständigkeit eines Unternehmens nicht gewährleistet: Der Verkauf von Unternehmensanteilen gehört hier zum Tagesgeschäft, so dass auch Fremdeigentümer und Investoren Kontrolle über das Unternehmen erlangen. Mit der Wahrung der Selbstständigkeit sowie einer familienunabhängigen Unternehmenskontinuität kombiniert Verantwortungseigentum also sozusagen genau die Prinzipien, die für ein auf langfristiges, verlässliches und werteorientiertes Unternehmertum ausgerichtetes Geschäftsmodell besonders wertvoll sind.
Darüber hinaus kann der Erhalt der Selbstständigkeit als ein über Individuen, Gruppen von Individuen und den Unternehmenszusammenhang hinausgehender, sozialer und in diesem Sinne objektiver Wert verstanden werden. Denn Selbständigkeit von Unternehmen ist die grundlegende Bedingung für einen freien Wettbewerb sowie ein wichtiger Pfeiler für eine Dezentralisierung von Macht und damit einer freiheitlichen Gesellschaft.
Lösung für ein ganz zentrales Problem: die Nachfolge-Regelung
Somit wird diese Eigentumsform für eine breite Zahl an Unternehmen in Deutschland interessant, insbesondere im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie in der Startup-Branche – also dem Mittelstand von morgen. Die Möglichkeit einer familienunabhängigen Weitergabe von Verantwortung und Führung, auch auf der Eigentums-Ebene, kann für viele Mittelständler eine Lösung für ein ganz zentrales Problem sein: die Nachfolge-Regelung. Denn oftmals stellt der bevorstehende Generationswechsel eine große Herausforderung dar, wenn keine fähigen oder willigen Nachfolger in der genetischen Familie vorhanden sind. Laut “Nachfolge-Monitoring Mittelstand” (KfW, 2019) ziehen aktuell nur 44 Prozent der mittelständischen Unternehmer eine familieninterne Nachfolge in Betracht. Zugleich kommt für eine große Zahl dieser Unternehmerinnen und Unternehmer ein Verkauf des Unternehmens an Externe oder große Konzerne sowie die Zerschlagung oder Stilllegung des Unternehmens nicht in Frage. Sie wollen die Verantwortung für ihr Unternehmen, auch auf Gesellschafterebene, lieber an fähige Nachfolger übergeben, die ihre Werte teilen und mit dem Unternehmen verbunden sind – kurz: sie wollen das Unternehmen an eine „Werte- und Fähigkeitenfamilie” übergeben. Diese kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der genetischen Familie zu finden sein.
Dies gilt ebenso für den Startup-Bereich. Laut einer PWC-Studie von 2017 zielt mehr als die Hälfte aller Gründerinnen und Gründern bei der Gründung nicht auf einen Exit ab – das heißt sie gründen ihr Unternehmen nicht mit dem Hintergedanken, eines Tages durch den Verkauf ihres Unternehmens ihr individuelles Vermögen zu mehren. Nur jede*r fünfte gibt dies als Anreiz für die Gründung an. Zugleich gaben 2018 bei einer Befragung des Bitkom-Verbandes 70 Prozent der Gründerinnen und Gründer von IT- und Internet-Startups an, ihr Startup aufgrund einer Idee oder eines Unternehmenszweckes zu gründen, den sie eigenständig erfüllen und umsetzen wollen. Nur 15 Prozent gaben als Gründungszweck das Ziel an, reich zu werden.
Die meisten Startup-Gründerinnen und -Gründer wollen also eine Idee in die Welt bringen und ihre Unternehmen langfristig orientiert und nachhaltig aufbauen – und dabei wird die familienunabhängige Weitergabe immer wichtiger werden. Parallel zu Familienunternehmen wollen sie außerdem die Verantwortung für ihre Unternehmen nur treuhänderisch für den Unternehmenszweck und kommende Generationen halten und rechtlich sicher versprechen, dass das Unternehmensvermögen nicht für ihre persönlichen Zwecke verwendet werden kann.
“Wir können nicht mehr so weitermachen wie bisher, sonst zerstören wir systematisch die Welt, in der wir leben”
Für immer mehr Unternehmen wird ein solches Versprechen zudem Teil des Geschäftsmodells. Denn zu Zeiten von Klimawandel, Globalisierung und vieler gesellschaftlicher Herausforderungen wie der zunehmenden weltweiten Vermögensungleichheit können nicht mehr nur rein gewinnorientierte ökonomische Aspekte im Vordergrund wirtschaftlichen Handelns stehen. Das Verhältnis zwischen Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Ökologie ist ein reziprokes; die einzelnen Systeme jeweils Teil eines globalen Gesamtsystems, in dem sie wechselseitig Einfluss aufeinander haben, so dass die Berücksichtigung aller Bereiche am Ende wieder dem Unternehmenszweck dient und damit auf den wirtschaftlichen Erfolg einzahlt. Das Bewusstsein darüber ist längst bei vielen Verantwortlichen in der Wirtschaft angekommen. “Wir können nicht mehr so weitermachen wie bisher, sonst zerstören wir systematisch die Welt, in der wir leben”, betonte Anfang August Michael Otto, Aufsichtsratschef der Otto Group, in einem Interview mit Gabor Steingart – und fügte hinzu: “Das Wertebewusstsein bei Kunden nimmt zu!”
gerade für Unternehmen, deren Geschäftsmodell Ökologie, Nachhaltigkeit oder soziale Aspekte beinhaltet …
Somit kann Verantwortungseigentum zu einem passenden Instrument werden, wenn es darum geht, als Unternehmerin oder Unternehmer die schon eingangs beschriebenen Interessen verschiedener Gruppen und Entitäten zu berücksichtigen, die in den wirtschaftlichen Kreislauf integriert sind. Gerade für Unternehmen, deren Geschäftsmodell Ökologie, Nachhaltigkeit oder soziale Aspekte beinhaltet (social businesses), ist dieses Eigentumsmodell besonders wertvoll. Denn wie kein anderes kann es von vornherein sicherstellen, dass Unternehmenszwecke, die einen klaren gesellschaftlichen und ökologischen Bezug haben, nie einer am individuellen Gewinn orientierten Denkweise zum Opfer fallen können. So wird Vertrauen hergestellt und gestärkt – an dieser Stelle geht ökonomische Nachhaltigkeit Hand in Hand mit ökologischer und gesellschaftlicher Nachhaltigkeit.
Der Wermutstropfen kommt zum Schluss: So vielversprechend all das klingt, so schwierig ist heutzutage noch die Umsetzung.
Es fehlt noch an den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für die Integration der beschriebenen Prinzipien.
Zwar wird Verantwortungseigentum in Deutschland bereits sehr erfolgreich umgesetzt. Um beim Beispiel vom Anfang zu bleiben: Zeiss ist heute ein erfolgreiches, innovatives Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 7 Milliarden Euro; und mit gemeinnü̈tzigen Spenden unterstützt Zeiss lokale wie weltweite Initiativen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie weitere Projekte in Wissenschaft, Bildung und Forschung. Aber insgesamt kann sich das Potential von Verantwortungseigentum in Deutschland nicht voll entfalten.
Denn es fehlt an den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für die Integration der beschriebenen Prinzipien in die Statuten und Gesellschaftsverträge der Unternehmen: Verantwortungseigentum lässt sich oft schlicht nicht verwirklichen. Es gibt zwar derzeit verschiedene innovative rechtliche Notlösungen, in der Regel über Stiftungskonstruktionen. Neben Zeiss sind auch Bosch und andere diesen Weg gegangen. Doch ihn zu beschreiten, ist juristisch kompliziert und aufwändig – und daher insgesamt langwierig und kostspielig. Startups sowie kleine und mittelständische Unternehmen, das so oft beschworene Rückgrat der deutschen Wirtschaft, können sich das sowohl wirtschaftlich wie auch finanziell oft nicht leisten.
Ein Beispiel ist das IT-Unternehmen Ableton in Berlin.
Ein Beispielunternehmen, das den Weg trotz aller Widrigkeiten und Kosten gehen will, ist das IT-Unternehmen Ableton in Berlin. Ableton bietet eine Software zur Produktion von Musikstücken an. Das Programm, an dem mehr als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten, nutzen weltweit Millionen Menschen. Schon seit zwei Jahren arbeitet Ableton daran, die Firma in Verantwortungseigentum aufzustellen und orientiert sich dabei am Doppelstiftungsmodell von Bosch. Co-Gründer Gerhard Behles stellt fest: “Es ist enorm kompliziert und aufwändig und teuer.” Doch er und seine Mitgründer sind fest entschlossen, die Transformation durchzuziehen. Denn es sei ihnen immens wichtig, so Behles, “dass die Firma sich treu bleibt und einfach weiterhin coole Sachen macht, von der ja viele Leute abhängen, nicht nur unsere Mitarbeiter, sondern eben auch ganz viele Leute, die sich mit diesen Tools, mit diesen Instrumenten ganz inniglich beschäftigen. Die wollen wissen: Die Sache bleibt und ist für die Dauer gemacht und wird nicht irgendwann mal einfach verkauft an irgendwen, den es vielleicht gar nicht so interessiert. Das ist kein Spekulationsgut, sondern es ist eher so wie ein Familienunternehmen, eine Sache für die Dauer.“ Eigene Gewinnabsichten und Vermögensbeteiligungen sind Behles eher fremd: “Für mich bedeutet Verantwortungseigentum, dass ich nicht die Firma als mein persönliches Eigentum betrachte, sondern dass ich selber meinen Dienst an der Firma betrachte.”
Gerhard Behles ist überzeugt: Verantwortungseigentum sei von großem Wert für den gesellschaftlichen Fortschritt. Und er verbindet diese Feststellung mit einer Forderung: “Es ist auch klar, dass diesen Aufwand andere Unternehmen unmöglich treiben können. Und es kann nicht angehen, dass wir für die Zukunft noch viel mehr Unternehmer diesen komplizierten Weg gehen lassen. Wir brauchen eine einfache Lösung!”
Das fordert auch die Stiftung Verantwortungseigentum, die im November 2019 gegründet wurde, um entsprechende Unternehmen zu vernetzen und Kristallisationspunkt zu sein für politische, rechtliche und gesellschaftliche Debatten rund ums Thema. Ableton gehört zu den Gründungsunternehmen der Stiftung – neben Alnatura, Globus, Ecosia und rund zwei Dutzend weiteren Unternehmen. Ein Hauptziel der Stiftungsarbeit ist derzeit, die Rahmenbedingungen für Verantwortungseigentum erheblich zu verbessern.
www.stiftung-verantwortungseigentum.de